Politik

Zschäpe fühlt sich nur „moralisch schuldig“

Zschäpe führt in dem NSU-Prozess an, sie sei nur „moralisch schuldig“ gewesen, nicht aber juristisch. Dass sie damit ihrer Todesstrafe entgeht, bezweifle ich jedoch stark.

Zschäpe hat sich nicht mehr zu verstecken, so glaubt sie. Am Mittwochmorgen im Münchener Gerichtssaal ging sie breit grinsend auf ihre beiden neuen Anwälte zu, schüttelte wohlwollend die Hände. Dabei immer darauf bedacht, in die Kameras zu schauen, selbstsicher zu wirken. Es ist der Beginn ihrer eigenen großen Show im NSU-Prozess.

Ganze 53 Seiten wird ihr Anwalt Grasel vorlesen. Die Aussage seiner Mandantin, angeklagt als Mittäterin bei zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen, 15 Überfällen, als Brandstifterin und versuchte Mörderin, und vor allem: als Terroristin.
Zschäpes Aussage hat auf den ganzen 53 Seiten nur einen Zweck. Sie will der Höchststrafe entgehen: Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen besonders schwerer Schuld. Manchmal doch schade, dass es in Deutschland keine Todesstrafe mehr gibt, oder etwa nicht?

Wie dem auch sei, Zschäpe will nichts im Vorfeld von den Morden gewusst haben.

Am 9. September 2000 fahren die Uwes weg. Wohin, sagen sie angeblich nicht. Tatsächlich erschießen sie in Nürnberg den Blumenhändler Enver Simsek. Auf den Tisch gekommen sei das jedoch erst zur Weihnachtszeit. Mundlos habe es ihr berichtet. „Ich bin regelrecht ausgeflippt“, liest Grasel vor. Besonderen Wert legt Zschäpe offenbar auf die Erwähnung, dass es wegen der eisigen Stimmung in dem Jahr keine Weihnachtsgeschenke gab. (Zeit Online)

Angeblich wollte sie sich stellen, doch die beiden Männer hätten ihr gedroht sie zu erschießen. Während ihr Anwalt dies vorliest, gibt die Angeklagte sich jedoch eiskalt. Kein Ausdruck auf ihrem Gesicht. Schreckliche Erinnerungen scheint sie an diese Zeit nicht zu haben.

Unverständlich dann jedoch, warum die Angeklagte nach dem Tod der beiden Uwes die Beweise vernichtet hatte. Bevor sie das Benzin in der Wohnung ausgeschüttet und angezündet hat, soll sie laut eigenen Angaben noch eine ältere Dame gewarnt haben- ein wichtiges Detail, weil ihr wegen der Brandstiftung ein Mordversuch zur last gelegt wird.

Im Anschluss verschickte sie DVDs mit dem Bekennervideo, die Uwe Mundlos schon seit langem vorbereitet hatte. Doch auch von deren Inhalt will die 40-Jährige nichts gewusst haben.

Ohnehin bleibt die Frage offen, warum Zschäpe, wenn sie sich doch angeblich von Anfang an hatte stellen wollen, sich nicht bereits zu Beginn des Prozesses im Mai 2013 zu den Taten bekannt hatte?
Sie hat die einzige Möglichkeit verstreichen lassen, Fakten zu ihrer Entlastung vorzulegen- damit ist die Höchststrafe noch einmal ein Stück näher gerückt. Die Lücken ihrer Aussage kann Zschäpe nicht weglächeln.

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